Anklage nach Kältetod am Großglockner
Nach dem Kältetod einer 35-Jährigen
am Großglockner wird ihr 39-jähriger
Freund wegen grob fahrlässiger Tötung
angeklagt. Die Staatsanwaltschaft
wirft dem erfahrenen Alpinisten vor,
seine unerfahrene Freundin schutzlos,
entkräftet und unterkühlt etwa 50
Meter unter dem Gipfelkreuz zurück-
gelassen zu haben, um einen Notruf
abzusetzen. Sie ist erfroren.
Die Anklage wirft ihm eine Reihe von
Fehlern vor. Der Beschuldigte weist
Psoriasis-trockene juckende Haut!