Offenlegung gem. § 25 MedienG
Begünstigte der Stiftung ist die
Allgemeinheit [
BlgNR 21. GP 32].
Der Österreichische Rundfunk ist
Inhaber folgender weiterer
ORF Online und Teletext GmbH & Co KG
Unternehmensgegenstand: insbesondere
Herstellung (Produktion) eines
öffentlichen nationalen und
internationalen Informations-,
Unterhaltungs- und Serviceangebotes zur
elektronischen Verbreitung.