Offenlegung gem. § 25 MedienG
ORF Fernsehprogramm-Service GmbH mit
Vertretungsbefugte Organe:
Peter Schöber, Kathrin Zierhut-Kunz
Veranstaltung eines Informations- und
Kultur-Spartenprogramms gem. § 4c ORF-G
sowie der Betrieb eines entsprechenden
Online-Dienstes und Teletext.
Die ORF Fernsehprogramm-Service GmbH
steht im Alleineigentum des Österrei-
chischen Rundfunks. Dieser ist durch
§ 1 ORF-G als Stiftung öffentlichen
Rechts (sui generis) eingerichtet;