4 Jahre Haft für Telefonbetrüger
Ein 22-jähriger Telefonbetrüger ist am
Landesgericht Feldkirch wegen schweren
gewerbsmäßigen Betrugs zu einer unbe-
dingten Haftstrafe von vier Jahren
Als Mitglied einer Bande, die über den
"Anruftrick" vertrauensselige Senioren
zur Herausgabe von Geld und Wertsachen
verleitete, richtete er mit seinen
Kumpanen großen Schaden an. Addiert man
sämtliche Betrugsversuche, liegt die
Summe bei über 600.000 Euro.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.