FERNSEHEN
Samstag, 21.02.
Identitätsdiebstahl
Herr B. erhielt
unerfreuliche Post von der Sozial-
versicherung der Selbständigen. Er soll
mehr als 1600 Euro zahlen, ansonsten
werde er gepfändet. Herr B., der blind
ist, betreibt gar kein Gewerbe, er ist
angestellt und nicht selbständig.
Offenbar hat jemand auf seinen Namen
einen Gewerbebetrieb angemeldet. Und
Herr B. soll jetzt beweisen, dass nicht
er es war, sondern jemand der seine
Identität missbraucht hat. Das ist
alles andere als einfach, weil es
mittlerweile keinen Identitätsnachweis
mehr braucht, um in Österreich ein
freies Gewerbe anzumelden.