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CHRONIK
Bedingte Strafe nach Schuss
In Eisenstadt ist ein 73-Jähriger wegen
Gefährdung der körperlichen Sicherheit
und Hausfriedensbruch zu fünf Monaten
bedingter Haft verurteilt worden.
Angeklagt war der Mann eigentlich wegen
versuchten Mordes, weil ihm die Staats-
anwaltschaft vorwarf, im vergangenen
September in St. Martin an der Raab im
Bezirk Jennersdorf auf eine 80-jährige
Bekannte geschossen, diese aber ver-
fehlt zu haben. Für die Geschworenen
war das letztlich aber nicht erwiesen.
Der Angeklagte hatte angegeben, in
einem Gerangel um die Waffe habe sich
ein Schuss gelöst.
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