Freispruch: Betroffene nicht schutzlos
Der Freispruch im Fall des gestern vor
Gericht gestandenen Irakers wegen Ver-
dachts der schweren Nötigung und Frei-
heitsentziehung kam nur zustande, weil
die Mutter und die 6-jährige Stief-
tochter nicht aussagten. Die Gesetzes-
lage lasse somit keinen Schuldspruch
zu, so die Begründung der Richterin.
"Es ist das Recht jeder Frau, nicht
gegen den eigenen Ehepartner aussagen
zu müssen", so der frühere Staatsanwalt
Jarosch in Ö3. Der Freispruch bedeute
aber nicht, das Betroffene schutzlos
seien - neben dem Strafrecht greifen
weitere Maßnahmen wie Betretungsverbote
oder fremdenrechtliche Verfahren.