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CHRONIK
Anklage nach Kältetod am Großglockner
Nach dem Tod einer 35-jährigen Frau am
Großglockner wird ihr 39-jähriger
Freund wegen grob fahrlässiger Tötung
angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft
dem erfahrenen Alpinisten vor, seine
unerfahrene Freundin schutzlos, ent-
kräftet und unterkühlt etwa 50 Meter
unter dem Gipfelkreuz zurückgelassen zu
haben, um einen Notruf abzusetzen. Sie
ist erfroren.
Die Anklage wirft ihm eine Reihe von
Fehlern vor. Der Beschuldigte weist
die Vorwürfe zurück. Bei einer
Verurteilung drohen ihm bis zu drei
Jahre Haft. Die Hauptverhandlung soll
am 19.Februar stattfinden.
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