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Wahlausschluss für Le Pen bestätigt
In Frankreich kann die Rechtspopulistin
Marine Le Pen bei Wahlen weiter nicht
kandidieren. Das Oberste Verfassungs-
gericht in Paris hat einen Antrag auf
Aufhebung der Sperre zurückgewiesen.
Diese entspreche dem Gesetz, heißt es
in dem Urteil.
Im April hatte ein Gericht Le Pen wegen
Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt.
Der umstrittenste Teil der Strafe ist,
dass sie fünf Jahre lang nicht bei
Wahlen antreten darf. Le Pen hat gegen
das Urteil berufen, darüber wird aber
erst im Sommer nächsten Jahres
entschieden.
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