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AfD nicht "gesichert rechtsextrem"
Der deutsche Verfassungsschutz darf die
Partei AfD ("Alternative für Deutsch-
land") vorläufig nicht als "gesichert
rechtsextremistische Bestrebung" ein-
stufen und beobachten. Das Verwaltungs-
gericht Köln untersagte dem Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV) in einem
Eilbeschluss die entsprechende Hoch-
stufung sowie deren öffentliche
Bekanntgabe.
Das Verbot gilt bis zum Abschluss des
Hauptsacheverfahrens in erster Instanz.
Damit erzielte die Partei einen juris-
tischen Teilerfolg gegen den Inlands-
geheimdienst. AfD-Co-Chefin Weidel
sprach von einem "großen Sieg".
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