FERNSEHEN
Samstag, 07.03.
Diskriminierende Gesetzeslücke:
Viele Dokumente kann man mittlerweile
rechtssicher mit dem Computer oder
Handy mittels elektronischer Signatur
unterschreiben. Aber: Es gibt einige
Verwaltungsbereiche, bei denen das
nicht geht. Volksbegehren zum Beispiel
können nur mit eigenhändiger
Unterschrift beim Innenministerium
Das ist für Menschen, die - etwa wegen
einer Behinderung - nicht eigenhändig
unterschreiben können, ein Problem.
Die Volksanwaltschaft sieht eine
diskriminierende Gesetzeslücke.