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FERNSEHEN
Samstag, 07.03.
Unterseite 2 von 4
Bürgeranwalt
17.57h
Diskriminierende Gesetzeslücke:
Viele Dokumente kann man mittlerweile
rechtssicher mit dem Computer oder
Handy mittels elektronischer Signatur
unterschreiben. Aber: Es gibt einige
Verwaltungsbereiche, bei denen das
nicht geht. Volksbegehren zum Beispiel
können nur mit eigenhändiger
Unterschrift beim Innenministerium
angemeldet werden.
Das ist für Menschen, die - etwa wegen
einer Behinderung - nicht eigenhändig
unterschreiben können, ein Problem.
Die Volksanwaltschaft sieht eine
diskriminierende Gesetzeslücke.
<UT>
bis 18.57h
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