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Dienstag, 01.04.
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Bürgeranwalt 11.05h
Verkäuferin soll statt Käufer zahlen:
Frau P. hat im Zuge einer
Baulandmobilisierungsmaßnahme der
Gemeinde Hartberg im Jahr 2007
zugestimmt, eine Investitionsabgabe zu
bezahlen, falls das Grundstück nicht
innerhalb von drei Jahren nach der
Umwidmung in Bauland bebaut wird.
Im Jahr 2013 hat sie das Grundstück
verkauft, bebaut wurde es bis heute
nicht. Die Gemeinde fordert nun von
Frau P. die jährliche Abgabe, obwohl
sie keinen Einfluss mehr darauf hat,
ob auf dem Grund gebaut wird.
<UT>
bis 11.55h
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