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Sänger Heino geht gegen AfD vor
Sänger Heino (87) geht juristisch gegen
eine Wahlwerbung der deutschen Rechts-
außenpartei AfD vor. Beim Landgericht
Neuruppin sei per Eilantrag eine einst-
weilige Verfügung beantragt worden, so
Heinos Manager Helmut Werner. Demnach,
weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark
in Brandenburg vor der Landratswahl mit
Heino Wahlwerbung gemacht hatte und der
Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt,
eine Unterlassungserklärung zu
unterzeichnen, nicht folgt.
Der Sänger verlangt zudem 250.000 Euro
Schmerzensgeld. AfD-Kandidat Felix
Teichner (35) hatte behauptet: "Am
Sonntag würde Heino Felix wählen."
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