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WIRTSCHAFT
Geschenke: Kein Recht auf Umtausch
Die Tage zwischen Weihnachten und
Silvester nützen viele, um ihre
Geschenke umzutauschen. Ein Recht auf
Umtausch gibt es im stationären Handel
aber nicht, sagt Konsumentenschützer
Felix Mayr von der Arbeiterkammer.
"Das ist ein reines Entgegenkommen von
den Unternehmen im stationären Handel.
Das heißt, das kann auch von den
Fristen und von dem Inhalt dieser
Umtauschregelungen sehr unterschiedlich
ausgestaltet sein", so Mayr im Ö1-
Mittagsjournal. Anders ist es bei On-
linekäufen. Hier gibt es ein 14-tägiges
Rücktrittsrecht. Die Rücksendekosten
müssen aber oft selbst bezahlt werden.
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