Benko beruft gegen Haftstrafe
Signa-Gründer Rene Benko geht wie ange-
kündigt juristisch gegen seine
Verurteilung zu einer zweijährigen
Haftstrafe wegen Gläubigerschädigung
vor. Sein Anwalt Norbert Wess legte
heute gegen das Urteil am Landesgericht
Innsbruck eine Nichtigkeitsbeschwerde
Das Schöffengericht sah es laut Urteil
als erwiesen an, dass der 48-Jährige
kurz vor der Insolvenz 300.000 Euro an
seine Mutter überwiesen und damit
Gläubiger geschädigt habe. Im Anklage-
punkt rund um eine Mietvorauszahlung
von rund 360.000 Euro war Benko frei-