EuGH zu Schrems-Klage gegen Meta
Ein Online-Netzwerk wie Facebook darf
nicht sämtliche personenbezogenen Da-
ten zeitlich unbegrenzt und ohne Unter-
scheidung verwenden, urteilt der Euro-
päische Gerichtshof. Es würde dem in
der DSGVO festgelegten Grundsatz der
"Datenminimierung" widersprechen, dass
alle personenbezogenen Daten ohne Zeit-
begrenzung verwendet würden, heißt es.
Hintergrund ist eine Klage des
österreichischen Datenschutzaktivisten
Max Schrems. Dieser sah durch die
Verarbeitung seiner personenbezogenen
Daten durch die irische Niederlassung
des Facebook-Mutterkonzerns Meta die
Datenschutz-Grundverordnung verletzt.