Kopftuch: VfGH weist Antrag zurück
Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge
von Schülerinnen bzw. deren Eltern
gegen das Kopftuchverbot an Schulen für
Mädchen unter 14 Jahren als unzulässig
zurückgewiesen. Das Verbot tritt erst
Anfang September in Kraft - daher waren
die Kinder bzw. deren Eltern noch nicht
antragsberechtigt. Inhaltlich gingen
die Richter noch nicht auf den Antrag
Das Kopftuchverbot soll ab September
in Österreichs Schulen gelten. Es
verbietet Schülerinnen unter 14 Jahren,
ein Kopftuch zu tragen. Bei Verstößen
sind auch Geldstrafen vorgesehen.