Sporrer für 9-jährige Amtszeit
Bei der zukünftigen unabhängigen Wei-
sungsspitze, die aus 3 Personen beste-
hen soll, spricht sich Sporrer für eine
mindestens neunjährige Amtsdauer aus.
Der aktuelle Entwurf sieht eine Bestel-
lung für 6 Jahre vor. Eine deutlich
längere Amtszeit sei erforderlich, um
die Bestellung der Bundesstaatsanwäl-
tInnen "von der Legislaturperiode
sichtbar abzukoppeln", argumentiert
Sie spricht sich außerdem gegen eine
sogenannte Ministeranklage aus, da
die künftigen BundesstaatsanwältInnen
als Beamte ohnehin der dienst- und
disziplinbarrechtlichen Kontrolle durch
den Obersten Gerichtshof unterliegen.