Strengere Regeln für Erwerbsfähige
Der Sozialhilfe-Satz orientiert sich
wie bisher an der "Mindestpension" -
er liegt bei 1.
Euro.
Erwerbsfähige
Österreicherinnen und Österreicher er-
halten zunächst
1.016 Euro, Asylberech-
tigte
bekommen
Euro.
Mit
Deutsch-
und Wertekursen
können sie nach einer
4-monatigen Wartefrist einen Zuschlag
auf 1.016 Euro erlange. Für die volle
Sozialhilfe müssen alle Erwerbsfähigen
ihre
Bemühungen für eine Integration
auf dem Arbeitsmarkt
nachweisen.
Für das
1.Kind
gibt es
Euro
und ab
dem
5.Kind
Euro.
Zwischen diesen
Beträgen können die Länder entscheiden,
wie viel es für das 2.bis 4.Kind gibt.