Reformpartnerschaft im Bildungsbereich
Wesentliche Neuerungen bringt die von
der Regierung beschlossene Reformpart-
nerschaft auch im Bildungsbereich. Bei
den Schulen gibt es Kompetenzverschie-
bungen hin zu den Ländern. Die Bil-
dungsdirektionen der Länder werden auf-
gewertet und für das gesamte Personal
zuständig sein. Die Direktionen bleiben
jedoch gemischte Bund-Länder-Behörden.
Bei der Elementarpädagogik sollen erst-
mals bundesweit einheitliche Standards
festgelegt werden. Kindergartengruppen
für 3- bis 6-Jährige dürfen dann etwa
künftig maximal 22 Kinder umfassen.
Bisher sind teilweise auch größere