ÖVP: Keine Aufklärung durch Ruck
Es wäre "erforderlich, dass der Betrof-
fene Bereitschaft zeigt, an einer Auf-
arbeitung oder Klärung mitzuwirken, und
damit eine Schädigung des Ansehens der
Partei mindert. Das ist trotz Aufforde-
rung nicht erfolgt". Mit diesen Worten
begründete der ÖVP-Bundesparteivorstand
den Ausschluss von Walter Ruck.
Zugleich hält die Partei fest: Das
"unabgesprochene und damit potenziell
illegale Aufzeichnen von Gesprächen ist
ein eklatanter Bruch eines guten, ver-
trauensvollen Miteinanders und ist klar
abzulehnen und gegebenenfalls von den
Betroffenen rechtlich zu verfolgen".