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Kartellbehörde ermittelt gegen ARA
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
ermittelt gegen das Recycling-Unter-
nehmen ARA wegen des Verdachts auf
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung. Eine im Juni 2025 durchge-
führte Hausdurchsuchung bei der ARA
hat der Oberste Gerichtshof als
rechtmäßig bestätigt. Die ARA hatte
sich dagegen juristisch gewehrt.
Die ARA soll laut BWB die Konkurrenz
mit Kampfpreisen unterbieten und
verbotene Rabatte gewähren. Schon
2016 musste die ARA wegen Kartell-
verstößen 6 Mio Euro zahlen.
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