Ausnahmen zur Batterieverordnung
Akkus in Smartwatches und Fitness-
armbändern müssen trotz neuer EU-Vor-
gaben in Zukunft nicht austauschbar
sein. Die EU-Kommission beschloss in
Brüssel eine Ausnahme von der Rege-
lung, die eigentlich ab 2027 gelten
soll. Die Ausnahme gilt auch für
elektronisches Spielzeug, wasserfeste
Produkte wie elektrische Zahnbürsten
sowie Geräte, die wegen ihrer Anwen-
dung explosionssicher sein müssen.
Die EU-Batterieverordnung schreibt
vor, dass Akkus in tragbaren Geräten
ab 2027 austauschbar sein müssen.
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