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Rechte bei stornierten Flügen
Der Flugverkehr ist durch den Nahost-
Krieg stark eingeschränkt, Flugprei-
se steigen derzeit massiv an. Auch
viele Reisende, die schon gebucht
haben, sind verunsichert, ob ihr
Flug überhaupt durchgeführt wird.
Die Agentur für Fluggastrechte rät
davon ab, selbst zu stornieren. Komme
es zu einer Annullierung, müsse die
Fluglinie eine Ticketkosten-Rücker-
stattung oder eine Ersatzbeförderung
anbieten. Gutscheine müsse man nicht
annehmen, Kunden haben das Recht auf
Barauszahlung.
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