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Umtausch: Kein Rechtsanspruch
Wer sein Weihnachtsgeschenk im sta-
tionären Handel umtauschen möchte,
ist von der Zustimmung des Geschäfts
abhängig. Denn gesetzlich besteht
kein Recht auf einen Umtausch, wie
die Arbeiterkammer informiert.
In den meisten Fällen werden Rechnung
und Originalverpackung verlangt. Dann
könne man in der Regel entweder ein
anderes Produkt im gleichen Wert
aussuchen oder sich einen Gutschein
ausstellen lassen. Im Online-Handel
gibt es ein Rücktrittsrecht von 14
Tagen, berichtet ORF-Vorarlberg.
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