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EnDG-Bescheid
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Neu ab 1.4.2026 - EnDG-Bescheid
Bei der OBS können Sie nun auch eine
Feststellung nach dem Energiearmuts-
Definitions-Gesetz (EnDG) beantragen.
Sie erhalten danach einen amtlichen
Bescheid. Dieser bestätigt, ob Ihr
Haushalt schutzbedürftig, einkommens-
schwach oder förderungswürdig ist.
Er kann zum Beispiel in Ihrem Gemeinde-
amt als Nachweis für Unterstützung oder
förderungen im Energie- und Klima-
bereich dienen.
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