AK: Probleme bei Flugreisen unter
häufigsten Reisebeschwerden
Ryanair hatte laut Arbeiterkammer
Zusatzgebühren verrechnet, die der
Oberste Gerichtshof (OGH) nachträglich
als unzulässig eingestuft hat.
Betroffene können diese Kosten daher
zurückfordern. Dazu zählten unter
anderem Gebühren für den Check-in am
Flughafen, verpflichtende Sitzplatz-
reservierungen für Familien sowie die
Ausstellung einer Bordkarte.
Auch Probleme rund um das Aufgabegepäck
beschäftigten die AK-Beratungsstellen