Entschädigung für Fluggäste erst
Verbraucherschützer warnten, dass bei
einer Anhebung der Schwelle etwa auf
fünf Stunden 80 Prozent der Passagiere
nicht mehr entschädigt würden.
Laut aktuell geltender EU-Fluggast-
rechteverordnung besteht ab drei
Stunden von der Fluglinie verschul-
deter Verspätung Anspruch auf Ent-
schädigung, und zwar
Euro für
Flüge bis 1.
km,
Euro für Flüge
bis 3.
km und
Euro für Lang-