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Entschädigung für Fluggäste erst
nach 4 bis 6 Stunden
Verbraucherschützer warnten, dass bei
einer Anhebung der Schwelle etwa auf
fünf Stunden 80 Prozent der Passagiere
nicht mehr entschädigt würden.
Laut aktuell geltender EU-Fluggast-
rechteverordnung besteht ab drei
Stunden von der Fluglinie verschul-
deter Verspätung Anspruch auf Ent-
schädigung, und zwar
Euro für
Flüge bis 1.
km,
Euro für Flüge
bis 3.
km und
Euro für Lang-
streckenflüge ab 3.
km.
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