Waldbrände in Urlaubsdestinationen -
das sollten Reisende wissen
"Für Pauschalreisende gilt grundsätz-
lich: Ist die Durchführung der Reise
oder die Anreise durch unvermeidbare
und außergewöhnliche Umstände -
beispielsweise Naturkatastrophen wie
Waldbrände - erheblich beeinträchtigt
oder unmöglich, ist ein kostenfreier
Rücktritt möglich", erklärt ÖAMTC-
Juristin Verena Pronebner.
Außerdem muss eine örtliche Nähe
gegeben sein. Bei Einschränkungen im
Reiseverlauf, wie der Sperre von
Sehenswürdigkeiten, kann eine
Preisminderung in Frage kommen.