Was tun, wenn es Probleme mit dem
Geht aufgegebenes Gepäck verloren,
kommt es verspätet an oder wird
beschädigt, muss der Vorfall zusätzlich
schriftlich bei der Fluggesellschaft
gemeldet werden, um Ansprüche geltend
zu machen, rät der ÖAMTC-Rechtsberater.
Dafür gelten klare Fristen.
Schäden am Gepäck müssen unverzüglich,
spätestens jedoch sieben Tage nach
Erhalt des Gepäcks gemeldet werden. Bei
verspätetem Gepäck gilt eine Frist von
21 Tagen ab Zustellung. Nach Ablauf von
21 Tagen ab dem geplanten Zustelltag
gilt ein Gepäckstück als verloren.