Die Steuerstufen bei der
Einkommens-
steuer
werden um 1,73 Prozent angehoben
- damit steigt der jährliche Grundfrei-
betrag auf 13.
Euro. Auch diverse
Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden
um 1,73 Prozent angehoben. Der
Spitzen-
steuersatz
von 55 % gilt unverändert
für Einkommen ab einer Million Euro.
Überstunden
bleiben weiter
steuerlich
begünstigt
- bis zu 15 Stunden und
Ab 1.Februar wird der Fixkostenanteil
der
Tabaksteuer
von derzeit 83,50 Euro
je 1.000 Stück auf 85,50 Euro erhöht,
der variable Teil der Steuer bleibt bei
32 Prozent. Ab April gilt die Steuer
auch für
Nikotinbeutel
und
Liquids
für