Das Recht auf Reparatur gilt ab
In Österreich gilt ab 1.Oktober das
sogenannte Recht auf Reparatur.
Das heißt, Hersteller müssen für
beschädigte Ware auch nach Ablauf
der Gewähr-Leistungs-Pflicht
Das Recht auf Reparatur gilt für
Haushalts-Geräte und Handys.
Nur wenn ein Gerät nicht mehr