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LEICHTER VERSTÄNDLICH
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Das Recht auf Reparatur gilt ab
1.Oktober
In Österreich gilt ab 1.Oktober das
sogenannte Recht auf Reparatur.
Das heißt, Hersteller müssen für
beschädigte Ware auch nach Ablauf
der Gewähr-Leistungs-Pflicht
eine Reparatur anbieten.
Das Recht auf Reparatur gilt für
Haushalts-Geräte und Handys.
Nur wenn ein Gerät nicht mehr
repariert werden kann,
gilt es nicht mehr.
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