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Offenlegung
ORF TELETEXT
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Offenlegung gem. § 25 MedienG und
Informationen gem. § 25a Abs.1 MedienG
bzw Art.6 Abs.1 Europäisches Medien-
freiheitsgesetz (EMFG) sowie
§ 18a ORF-G
Eigentumsverhältnisse gem. § 25 Abs. 2
MedienG bzw Art. 6 Abs. 1 lit. b) EMFG:
Der Österreichische Rundfunk ist
Inhaber folgender weiterer Medien-
unternehmen:
ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG
mit Sitz in Wien; Unternehmensgegen-
stand: Insbesondere Herstellung und
Vertrieb von Printprodukten und Medien-
stücken, die überwiegend der Informa-
tion über Programme und Sendeinhalte
dienen.
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