Offenlegung gem. § 25 MedienG
Österreichischer Rundfunk, Stiftung
öffentlichen Rechts, Wien
Besorgung der im Bundesgesetz über den
Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz)
angeführten Aufgaben und Tätigkeiten.
Beteiligungsverhältnisse:
Der Österreichische Rundfunk ist an
folgenden Medienunternehmen bzw.
-diensten mittelbar oder unmittelbar