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Offenlegung
ORF TELETEXT
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber:
Österreichischer Rundfunk, Stiftung
öffentlichen Rechts, Wien
Unternehmensgegenstand:
Besorgung der im Bundesgesetz über den
Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz)
angeführten Aufgaben und Tätigkeiten.
Beteiligungsverhältnisse:
Der Österreichische Rundfunk ist an
folgenden Medienunternehmen bzw.
-diensten mittelbar oder unmittelbar
beteiligt:
Beteiligungsverhältnisse
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