ÖSTERREICH
Überbrückungs-
Hochwasser - Ansuchen um Überbrückungs-
Die Überbrückungshilfe des Akuthilfe-
fonds - Österreich hilft Österreich
(Maximalbetrag 2.
,- Euro) erfolgt
per Überweisung nach Prüfung des
Antrags durch die Hilfsorganisation.
Die Auszahlung erfolgt im Auftrag von
ÖHÖ durch die Caritas der Erzdiözese
Wien. In dem Zusammenhang werden die
Anträge zentral erfasst und geprüft,
um Doppelförderungen zu vermeiden.
Was wird nicht unterstützt?
Zweitwohnsitze und betriebliche
Einrichtungen werden nicht unterstützt.