Corona-Regelungen und -Tests
Seit 1.Juli 2023 gilt eine Infektion
mit dem Coronavirus nicht mehr als
meldepflichtige Krankheit, alle COVID-
19-bezogenen Verordnungen sowie die
Meldepflicht sind aufgehoben.
In Notfällen können Sie weiterhin die
kostenlose Gesundheitsberatung
1450
Kostenlose SARS-CoV-2-Testungen werden
ausschließlich bei Auftreten von Symp-
tomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung
hindeuten, durch niedergelassene Ärzt/