Corona-Regelungen und -Tests
Seit 1.Juli 2023 gilt eine Infektion
mit dem Coronavirus nicht mehr als
meldepflichtige Krankheit, alle COVID-
19-bezogenen Verordnungen sowie die
Meldepflicht sind aufgehoben.
In Notfällen können Sie weiterhin die
kostenlose Gesundheitsberatung
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Seit 1.April 2024 sind SARS-CoV-2-
Testungen auch bei niedergelassenen
Ärzt/innen kostenpflichtig.