Ex-Generaldirektor Weißmann muss ORF
Eine Untersuchung hat zwar ergeben,
keine sexuelle
Belästigung
im rechtlichen Sinn begangen hat.
Das heißt, man kann ihn deswegen
nicht vor Gericht anklagen.
dass sich seine Chefs so verhalten,
dass sie dem ORF nicht schaden.
Deshalb trennt sich der ORF