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Luftgüte
Luftgütebericht
WETTER
Erläuterungen
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Grenzwertüberschreitungen gemäß
Immissionsschutzgesetz-Luft 1997 idgF.
Schwefeldioxid (SO2):
ein HMW größer als
ug/m3 oder
mehr als 3 HMWs über
ug/m3
oder ein TMW größer als
ug/m3.
Anteil am Schwebstaub, der bei
gesunden Menschen über den Kehlkopf
hinaus in die unteren Atemwege
gelangt (PM10):
ein TMW größer als 50 ug/m3.
Stickstoffdioxid (NO2):
ein HMW größer als
ug/m3 oder
ein TMW größer als 80 ug/m3.
gemäß Immissionsschutzgesetz
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