Grenzwertüberschreitungen gemäß
Immissionsschutzgesetz-Luft 1997 idgF.
ein HMW größer als
ug/m3 oder
mehr als 3 HMWs über
ug/m3
oder ein TMW größer als
ug/m3.
Anteil am Schwebstaub, der bei
gesunden Menschen über den Kehlkopf
hinaus in die unteren Atemwege
ein TMW größer als 50 ug/m3.
ein HMW größer als
ug/m3 oder
ein TMW größer als 80 ug/m3.
gemäß Immissionsschutzgesetz