Strompreisklage gegen KELAG
erstinstanzlich abgewiesen
Die KELAG ist wegen einer Preiserhöhung
vergangenes Jahr mit mehreren Klagen
konfrontiert, nun gibt es ein erstes
inhaltliches Urteil. Das Bezirksgericht
Klagenfurt wies die Klage, wonach das
Vorgehen nicht rechtskonform sei,
zurück. Der Verbraucherschutzverein,
der die Interessen der Klägerinnen und
Kläger vertritt, geht in Berufung.
Die Konsument/innen hätten auch kündi-
gen können, was sie aber nicht getan
haben. Es liege daher weder eine
unzulässige Änderungskündigung noch ein
Umgehungsgeschäft vor, so das Urteil.